Autoglanz HAMBURG
unsere AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Autoglanz Hamburg – Fahrzeugaufbereitung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Autoglanz Hamburg (nachfolgend „Aufbereiter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung, Pflege und verwandte Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Aufbereiter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
- Angebote des Aufbereiters sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung, durch Terminvereinbarung oder die Entgegennahme des Fahrzeugs zustande.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
- Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der individuellen Absprache oder der Leistungsbeschreibung des Aufbereiters.
- Der Aufbereiter behält sich vor, technisch notwendige oder sinnvolle Änderungen vorzunehmen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
- Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, werden gesondert berechnet.
4. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Zahlung ist spätestens bei Abholung des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist der Aufbereiter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben.
- Persönliche Gegenstände, Wertgegenstände sowie empfindliche Materialien sind vor der Übergabe zu entfernen. Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Aufbereiter keine Haftung.
- Der Kunde hat auf bekannte Vorschäden, Mängel oder Besonderheiten (z. B. nachlackierte Teile, empfindliche Oberflächen) hinzuweisen.
6. Haftung
- Der Aufbereiter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Aufbereiter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für Vorschäden am Fahrzeug, die nicht vom Aufbereiter verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.
- Für Schäden an auf Kundenwunsch durchgeführten Sonderarbeiten (z. B. Polieren bei Vorschäden am Lack) wird keine Haftung übernommen, sofern der Kunde vorher über mögliche Risiken informiert wurde.
7. Abnahme und Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung zu prüfen und eventuelle Mängel sofort zu rügen.
- Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden, soweit sie bei der Abnahme erkennbar waren.
- Liegt ein vom Aufbereiter zu vertretender Mangel vor, ist dieser zur Nachbesserung berechtigt. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht nur, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.
8. Terminvereinbarungen und Stornierung
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Stornierungen durch den Kunden sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
- Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behält sich der Aufbereiter vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu berechnen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
10. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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